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Hinweise im zusammenhang mit covid19

Seit Jahresbeginn 2021 gelten im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und den zum gegebenen Zeitpunkt erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen für die Teilnahme am Biolebensmittelcamp:

 

a) Aufgrund von behördlichen oder anderen Vorgaben im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie können sich die Bedingungen für den Ticketkauf und die Teilnahme an der Veranstaltung laufend verändern. Nach Möglichkeit wird vom Veranstalter darüber informiert. Der Veranstalter behält sich das Recht vor die Veranstaltung kurzfristig auf einen Ersatztermin zu verschieben, sollte die organisatorische und wirtschaftliche Durchführung des Biolebensmittelcamps aufgrund der behördlichen Vorgaben zum geplanten Zeitpunkt nicht möglich sein.

 

b) Die Kooperation der Teilnehmenden bei der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften ist unbedingt erforderlich. Ein Zuwiderhandeln gegen diese Sicherheitsvorschriften kann notwendigenfalls dazu führen, dass der betreffenden Personen der Zutritt verweigert wird oder eine Aufforderung zum Verlassen des Veranstaltungsortes ausgesprochen wird. In diesem Fall wird der Teilnahmepreis nicht rückerstattet.

c) Der Veranstalter behält es sich vor die Teilnehmenden auf adäquates Verhalten hinzuweisen und auf die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften hinzuwirken.
 

d) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung im Falle von Ansteckungen bzw. daraus resultierenden Folgeschäden. 

Der Besuch der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko!

e) Wir weisen darauf hin, dass auch von Seiten des Veranstaltungs-Location die Verpflichtung besteht die aktuell geltenden Maßnahmen umzusetzen. Ob die Durchführung der Veranstaltung wie geplant möglich ist, hängt wesentlich von den für Restaurants und Beherbungsbetriebe geltenden Verordnungen ab. Der Veranstalter hat keinen Einfluss auf die Umsetzung der Vorgaben der zuständigen Behörden im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie, welche ausschließlich im Verantwortungsbereich der Veranstaltungslocation (Gastronomie, Tagung, Barberieb, Beherbung) liegen.

 

f) Die Sitzeinteilung erfolgt unter Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Sollte die Pflicht bestehen Sitzplätze fest zuzuweisen, so ist diese Platzzuweisung strikt einzuhalten. 

 

g) Für die Stornierung von Tickets gelten weiterhin die unten genannten Bedingungen.

Ein Sonderkündigungsrecht besteht nur im Fall einer nachweisbaren Erkrankung oder durch die Verpflichtung sich in Quarantäne zu begeben. Sollte einem Teilnehmer/ einer Teilnehmerin der Besuch der Veranstaltung aufgrund einer behördlich angeordneten Quarantäne im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie unmöglich sein, wird der Ticketpreis gegen Vorlage eines behördlichen Nachweises binnen 14 Tagen rückerstattet.

h) Sollte zum Zeitpunkt der Veranstaltung eine behördliche Reisewarnung für den Veranstaltungsort gelten und die Veranstaltung daher auf einen späteren Termin verschoben werden, greift das Sonderkündigungsrecht nicht. In diesem Fall behält ein Teilnahme-Ticket seine Gültigkeit automatisch für einen Ersatztermin. Für diesen Ersatztermin gelten erneut die unten angeführten Storno-Bedingungen.

i) Die Buchung von Übernachtungsmöglichkeiten erfolgt unabhängig und individuell direkt beim Gut Sonnenhausen. Hier gelten die vom Gut Sonnenhausen kommunizierten Storno-Bedingungen.

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